Für die Haltung von Haustieren gibt es Gesetze, an denen man sich als Halter orientieren muss. Zum einen wäre hier das Gesetz zum Tierschutz zu nennen, welches offenkundige Aussagen zur artgerechten Haltung und dem Umgang mit Haustieren gibt. Im Tierschutzgesetz ist auch verankert, welche Tiere unter welchen Bestimmungen als Haustiere gehalten werden dürfen und bei welchen, meist bedrohten Tierarten eine Haltung strikt untersagt ist. Dieses Gesetz ist aber nicht die einzige Regelung, die man als Tierhalter beachten muss.
Auch bei der Wohnungssuche tun sich weitere Gesetzgebungen auf, welche darüber informieren, ob eine Haustier Haltung in den Wohnräumen erlaubt oder verboten ist. Laut Gesetz hat der Vermieter das Recht, darüber zu bestimmen, ob er in seinen Mieträumen die Haltung von Haustieren erlaubt oder nicht. Dies gilt insbesondere bei der Haltung von Hunden und Katzen, welche eine gesonderte Genehmigung im Mietvertrag brauchen und nicht ohne Wissen des Vermieters gehalten werden dürfen.
Ein weiteres Gesetz zu Haustieren wäre das Artenschutzgesetz. Hier werden alle Regelungen über artengeschützte und vom aussterben bedrohte Tierarten verankert und geben Auskunft darüber, ob eine Tierart als Haustier gehalten werden darf. Dieses Gesetz betrifft hauptsächlich Reptilien, gilt aber ebenso für bedrohte Vögel und Säugetiere. Vor allem Exoten sind vom Artenschutzgesetz in vielen Fällen erfasst.
Im Umgang mit Tieren und bei der Planung, ein Haustier zu halten, ist es wichtig, alle Auflagen im Gesetz über die Haltung zu kennen und somit für eine artgerechte und erlaubte Tierhaltung zu sorgen. Bei der Haltung von giftigen Tieren, insbesondere lebensbedrohlichen Schlangen, aber auch bei dem Wunsch der Haltung von Kampfhunden spielen viele Gesetze eine Rolle. Die Fähigkeit, diese Tiere zu halten, wird behördlich überprüft. Außerdem muss noch beachtet werden, dass giftige und gefährliche Tiere in Mietwohnungen generell verboten sind. Eine heimliche Haltung ist eine Straftat und wird bei Bekanntwerden der illegalen Tierhaltung strafrechtlich geahndet.
Natürlich variieren Bedürfnisse und Eigenschaften je nach Hunderasse. Einige Pflichten gelten jedoch für jeden Besitzer. So sollte darauf geachtet werden, dass der Hund genug Auslauf erhält. Das Gassigehen sollte mindestens dreimal am Tag geschehen, wenn möglich häufiger. Hier ist nicht eine zehnminütige Runde um ein paar Häuser gemeint, sondern ein mindestens einstündiger Spaziergang durch die Natur. Ideal sind Felder, der Wald oder Parks. Sollte jedoch keine größere Grünfläche in der Nähe sein, sollte man dennoch versuchen, eine relativ natürliche Umgebung aufzusuchen und im Notfall auch mit dem Auto einige Minuten zu fahren. Schließlich ist es wichtig für den Hund, frei laufen zu können und nicht immer vom Besitzer an der Leine gehalten zu werden. Der positive Nebeneffekt beim Freilauf des Tieres ist, dass sich der Hund hierbei meist völlig auspowern kann und sehr viel mehr läuft als der Besitzer. Weiterhin positiv anzumerken ist, dass viele Hunde den Kontakt zu Artgenossen benötigen – beispielsweise beim Spielen auf der Wiese. So sollte man große Spielwiesen aufsuchen, auf welchen mehrere Hunde spielen und sich austoben können.
Will man sich solch ein besonderes Tier anschaffen, weckt man Interesse bei anderen, denn der Mensch ist stets neugierig und außergewöhnliche Haustiere bieten Chancen für viele neue Erfahrungen. Allerdings muss man auch manches beachten, was beim „normalen“ Hamster-Kauf nicht notwendig ist. Beispielsweise sollte sich der Halter vor dem Erwerb über die gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung informieren, welche für jedes Bundesland und verschiedene Tierarten unterschiedlich sind. Diese Gesetze sind sinnvoll, um Menschen aber auch Getier zu schützen. Außerdem teilt nicht jeder die Begeisterung des Tierfreundes für Exoten, vor allem wenn die Haustiere nicht nur exotisch, sondern auch potenziell gefährlich sind.
Allgemein sind Vögel während der Winterzeit anders als die so genannten „Stubenvögel” in einer Voliere den Temperaturen regelrecht schutzlos ausgeliefert. Ein sehr notwendiges Kriterium stellt die Ernährung der Wellensittiche in der kalten Jahreszeit innerhalb der Außenvoliere dar. Sie benötigen diese, um auch bei Minusgraden beweglich zu bleiben und ihre Körpertemperatur halten zu können. Die Erstellung eines Ernährungsplanes bei der Nutzung einer Ganzjahresvoliere ist daher sehr wichtig. Im Sommer als auch Winter eignen sich Gräser und Wildkräuter, während in der Winterzeit die lebensnotwendige Fettnahrung nicht zu vergessen ist.